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FAQ 

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Wie viel muss man als Anwalt bei Hogan Lovells arbeiten?

Die anwaltliche Tätigkeit bei Hogan Lovells erfordert sicherlich einen höheren zeitlichen Einsatz als in anderen Berufen. Regelmäßige Nacht- und Wochenendarbeit ist bei uns grundsätzlich weder erforderlich noch erwünscht. In Praxisgruppen mit Transaktionsgeschäft können aber durchaus Arbeitsspitzen auftreten.

Kann man bei Hogan Lovells auch Teilzeit arbeiten?

Prinzipiell ja, z.B. zur Fertigstellung einer Promotion oder nach einer Babypause. Allerdings hängen die Möglichkeiten stark von den Notwendigkeiten der jeweiligen Praxisgruppe ab. Im Transaktionsbereich ist eine Teilzeittätigkeit aufgrund der Art der Tätigkeit in der Regel nicht umsetzbar. In Bereichen, in denen der Arbeitsanfall konstanter und damit besser abschätzbar ist, dagegen schon.

Welche Einstellungskriterien gelten bei Hogan Lovells?

Wir erwarten von Ihnen mindestens vollbefriedigende Staatsexamina und gute Englischkenntnisse, die Sie vorzugsweise im englischsprachigen Ausland erworben haben. Zusatzqualifikationen wie ein LL.M. oder eine Promotion sind willkommen, aber keine Voraussetzung. Begeisterungsfähigkeit, Kreativität und Teamfähigkeit sehen wir darüber hinaus als gute Voraussetzungen für Ihren langfristigen Erfolg bei Hogan Lovells.

Kann man bei Hogan Lovells für eine Promotion oder ein LL.M.-Studium freigestellt werden?

Prinzipiell ja, allerdings hängen auch hier die Möglichkeiten stark von den Notwendigkeiten der jeweiligen Praxisgruppe ab. Daher setzen wir auf individuelle Absprachen, um die Erwartungen unserer Mitarbeiter mit den Bedürfnissen der Sozietät in Einklang zu bringen.

Kann man bei Hogan Lovells überhaupt noch Partner werden?

Hogan Lovells ernennt regelmäßig neue Partner aus den eigenen Reihen. In diesem Jahr wurden fünf neue Partner ernannt. In den Jahren zuvor waren es drei (2011), sieben (2010) bzw. sechs (2009).

Kann man auch eine Referendarstation im Ausland machen?

Prinzipiell ja. Allerdings sind unsere Kapazitäten begrenzt und die Plätze sehr begehrt. Daher schicken wir nur Bewerber mit herausragender fachlicher Qualifikation ins Ausland. Auslandsstationen sind aus Kapazitätsgründen i.d.R. auf 2 Monate begrenzt. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Station zu splitten, d.h. z.B. die ersten Monate der Wahlstation am deutschem Standort zu verbringen und dann, wenn man sich besonders hervorgetan hat, ins Ausland geschickt zu werden. Regelmäßig werden Referendare nach London, New York, Washington und Alicante entsandt. Weitere Standorte sind im Einzelfall möglich.

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